Grunderwerbsteuer

Dachziegel-Photovoltaikanlagen können zwar auch im Rahmen eines Gewerbebetriebs genutzt werden, sie dienen jedoch gleichzeitig als Ersatz für die ansonsten erforderliche Dacheindeckung. Für den Kaufpreis von Dachziegel-Photovoltaikanlagen muss deshalb Grunderwerbsteuer bezahlt werden.

Eine Indachanlage ist also quasi ein Grundstückskauf? Nach etwas Aufregung und Diskussionen mit Fachleuten im Internet haben wir dann einfach mal das Finanzamt gefragt: eine Indachanlage unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer.

Puls geht wieder runter 😉

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