<p><em><img src=“images/bilder/solar/solar7.png“ alt=“solar7″ width=“188″ height=“168″ style=“float: right;“ />“Dachziegel-Photovoltaikanlagen können zwar auch im Rahmen eines Gewerbebetriebs genutzt werden, sie dienen jedoch gleichzeitig als Ersatz für die ansonsten erforderliche Dacheindeckung. Für den Kaufpreis von Dachziegel-Photovoltaikanlagen muss deshalb Grunderwerbsteuer bezahlt werden.“</em></p> <p>Eine Indachanlage ist also quasi ein Grundstückskauf? Nach etwas Aufregung und Diskussionen mit Fachleuten im Internet haben wir dann einfach mal das Finanzamt gefragt: eine Indachanlage unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer.</p> <p>Puls geht wieder runter ;-)</p>